Pflegeberatungsstelle Schmidt
Pflegeberatungsstelle Schmidt
- Pflegeberatungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI (Pflichtbesuch bei Pflegegeldempfängern bei Pflegegrad 2 bis 5)
- Pflegekurse nach §45 SGB XI (Angehörigenkurse für Pflegebasis, oder bei spezieller Pflege)
- Individuelle Beratung und Schulung in der Häuslichkeit (nach Terminabsprache)
- Überleitungspflege (Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kurzeitpflege wieder zurück in die Häuslichkeit)
Der Pflegeberatungsbesuch ist ein Angebot der gesetzlichen Pflegeversicherung, welcher allen Pflegegeldempfängern zur Verfügung steht.
Jeder Pflegebedürftige ist gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig beraten zu lassen, um die eigene Pflegesituation zu überprüfen.
Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig.
Pflegegrad 2 und 3: Beratung muss alle 6 Monate (zweimal jährlich) erfolgen.
Pflegegrad 4 und 5: Beratung muss alle 3 Monate (vierteljährlich) erfolgen.
Die Kosten für diese Beratungen übernimmt Ihre Pflegekasse.
Aufgepasst!!: Werden die Beratungen bei den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 nicht in Anspruch genommen, können Leistungskürzungen drohen!
Zusätzlich werde ich Sie informieren, welche Leistungen der Kasse Ihnen zu Verfügung stehen.
Wir können gemeinsam schauen, welche Hilfsmittel gebraucht und wie Sie und Ihre Angehörigen/Pflegepersonen entlastet werden können.
Pflegekurse nach §45 SGB XI
Pflegekurse richten sich an Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen für das häusliche Umfeld. Themen der Schulungen können enthalten unter anderem:
Körperpflege
Mobilisation
Ernährung
Inkontinenz
Dekubitusprophylaxe
Sturzprophylaxe
Auch für diese Kurse übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten, sofern eine Abstimmung mit dieser erfolgt ist.
Pflegeberatung nach §45 SGB XI
Die Krankenkassen bieten Ihnen individuelle Schulungen zu Hause an.
Individuelle Schulung können im Rahmen der Pflegeberatungsbesuche nochmals näher erläutert werden und bei Bedarf können wir Termine sowie weiteres Vorgehen besprechen.
Auch dieses umfasst mein Leistungsangebot.
Kontaktieren Sie mich gerne hierzu.
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